Die Verlegung von Leitungen und Kabeln von Versorgungsträgern in öffentliche Straßen muss durch den Träger der Straßenbaulast (hier: Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abteilung Straßen und Gleise) genehmigt werden (Trassenzustimmung).
Durch die Abteilung Straßen und Gleise werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere Fachämter beteiligt. Die durch die Fachämter mitgeteilten Belange werden Bestandteil der Trassenzustimmung.