Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Trassenzustimmung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg.
Die Kosten für die Verlegung der Leitungen/Kabel und die Nutzung der öffentlichen Flächen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen bzw. dem Telekommunikationsgesetz geregelt.