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Ist die Fundsache nicht mehr als 10 Euro wert, braucht keine Fundanzeige vom Finder erstattet werden.

Recht auf Eigentumserwerb hat der Finder an der gefundenen Sache erst, wenn der Eigentümer nach Ablauf von 6 Monaten nicht festgestellt wurde, der Erwerb bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde und dem Eigentumserwerb keine anderen rechtlichen Hindernisse entgegen stehen.

Das Recht auf Eigentumserwerb erlischt, wenn der Fund auf Nachfrage verheimlicht wurde.

Für verloren gegangene Schlüssel existiert in der Abt. Einwohnerservice, SG Bürgerservice, ein Schlüsselbrett. Hier können Sie nachschauen, ob der Schlüssel, den Sie suchen, abgegeben wurde.

Fundsachen von öffentlichen Verkehrswegen (Landstraßen, Autobahn) werden in der ADAC-Zentrale, Fundnachweis/AIN, Am Westpark 8, 81373 München aufbewahrt.

Fundsachen der Deutschen Bahn werden in der Wuppertaler Fundzentrale, Tel.: 09001990599 aufbewahrt. Die Portogebühren für den Versand muss der Eigentümer tragen.

Tiere, die von der Finderin bzw. dem Finder nicht verwahrt werden, sind dem Tierheim Neubrandenburg zuzuführen.