- Antragsannahme und Bearbeitung
- Beratung
Allgemeine Informationen:
- Der Bauherr benötigt für Vorhaben nach § 62 (1) LBauO M-V keine Baugenehmigung, wenn durch die Stadt Neubrandenburg nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen erklärt wird, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist oder eine vorläufige Untersagung beabsichtigt ist.