- Die Einwohner der Stadt Neubrandenburg erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung der Stadtvertretung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Allgemeine Informationen:
- Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich nicht auf die Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.
- Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.