Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist in der Regel erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Träger der Straßenbaulast einzuholen. Träger der Straßenbaulast für öffentliche Verkehrsflächen im Stadtgebiet Neubrandenburg ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abteilung Straßen und Gleise.
Typische Sondernutzungen sind Aufstellen von Tischen und Stühlen oder Warenauslage vor dem Geschäft, Informationsstände, Werbe- und Schauveranstaltungen, Straßenhandel, Märkte oder Volksfeste.
Die Belange der Sondernutzung sind in der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Neubrandenburg geregelt.