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Inhalt
  • Öffentliche-rechtliche Maßnahmen zur Herbeiführung von Eigentums- und Bezsitzverhältnissen an Grundstücken, die den öffentlich-rechtlichen Planungen entsprechen bzw. im unbeplanten Innenbereich eine der Eigenart der nähreren Umgebung entsprechende städtebauliche Nutzung ermöglichen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses bereitet die öffentlich-rechtliche Maßnahmen der Bodenordnung, die der Umlegungsausschuss der Stadt Neubrandenburg beschließt, vor.