- Öffentliche-rechtliche Maßnahmen zur Herbeiführung von Eigentums- und Bezsitzverhältnissen an Grundstücken, die den öffentlich-rechtlichen Planungen entsprechen bzw. im unbeplanten Innenbereich eine der Eigenart der nähreren Umgebung entsprechende städtebauliche Nutzung ermöglichen.
Allgemeine Informationen:
- Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses bereitet die öffentlich-rechtliche Maßnahmen der Bodenordnung, die der Umlegungsausschuss der Stadt Neubrandenburg beschließt, vor.