Sondernutzungsgebühr wird erlassen
Händler und Gastronomen haben derzeit die Gebührenbescheide für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erhalten. Die Zahlungspflicht dafür wird jetzt aufgrund der Corona-Pandemie für die Monate April, Mai und Juni 2020 ausgesetzt, informiert die Stadtverwaltung. Unternehmen, die sich aufgrund ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage fühlen, die Sondernutzungsgebühren zu begleichen, können für die restlichen Monate zunächst einen Antrag auf Stundung stellen.
Über weitergehende Maßnahmen zum Erlass der Sondernutzungsgebühr für die übrigen Monate des Jahres 2020 bedarf es eines Beschlusses der Stadtvertretung. Darüber wird in der Märzsitzung entschieden. „Für diese Sitzung werden wir zudem eine Beschlussvorlage einbringen, um den Gewerbetreibenden auch in diesem Jahr (2021) entgegenzukommen und die Sondernutzungsgebühr teilweise zu erlassen“, kündigte Oberbürgermeister Silvio Witt an. Er verwies auf die Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen der Stadtvertretung und Mitarbeitern der Verwaltung, die in den nächsten Tagen zusammenkommen wird, um über diese und weitere Vorschläge zur sofortigen Hilfe der Gastronomie- und der Einzelhandelsunternehmen zu beraten.
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg möchte mit dem Aussetzen der Sondernutzungsgebühren den Unternehmen entgegenkommen, die derzeit durch den coronabedingten Lockdown ihre Einrichtungen nicht öffnen können oder finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.