Haushalt 2021
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.05.2021 die Nachtragshaushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2021 mit Anlagen beschlossen.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung wurde am 11.06.2021 durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde wie folgt erteilt:
- Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 200.000,0 EUR genehmigt.
- Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 35.000.000,0 EUR genehmigt.
- Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 in Kraft.
Nachtragshaushalt
Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt
Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt
Band 2
Stellenplan
Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne
Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen