- Prüfung der glücksspielrechtlichen Anforderungen in Spielhallen, Gaststätten und Wettbüros sowie Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel.
- Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung nach der im Glücksspielstaatsvertrag bestehenden oder aufgrund dieses Vertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (siehe auch kleine Lotterien). Ebenfalls sind Wetten Glücksspiele, wenn sie gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses abgegeben werden.
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