- Persönliche Antragstellung,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
- ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, bspw. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
- ein amtlicher Nachweis über den Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) oder einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis,
- augenärztliches Zeugnis/Gutachten (darf nicht älter als 2 Jahre sein),
- ärztliche Bescheinigung (darf nicht älter als 1 Jahr sein),
- Erklärung, ob die Bewerberin/der Bewerber eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - auch aus der Bundesrepublik Deutschland - besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staats beantragt hat.
Hauptmenü