- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung),
- zusätzlich bei Verlust: eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache),
- zusätzlich bei Diebstahl die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle.
- bei einer DDR-Fahrerlaubnis, die vor dem 01.06.1982 erteilt wurde: wenn vorhanden, graue Nachweiskarte über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30)
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
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