Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung (GewA 2)" verwenden. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, elektronisch erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt, sofern Sie das Ummeldeformuar vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie in der Regel die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Ist für die Erweiterung Ihrer der Gewerbetätigkeit eine Erlaubnis erforderlich (z.B. Bewachungsgewerbe oder Betrieb einer Gaststätte) ist diese gesondert mit den erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Erst nach Vorlage der Erlaubnis kann das erlaubnispflichtige Gewerbe begonnen werden. Sollte die Erweiterung der Gewerbetätigkeit der Überwachungsbedürftigkeit nach § 38 GewO unterliegen, ist ein Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug nachzureichen.
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