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Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 Satz 1 GewO wird eine Gebühr von 153,00 - 663,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung erhoben.

  • Entstehen der Gebührenschuld mit Eingang des Antrages bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
  • zu zahlen: mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung, Tarifstelle 109 der Kostenverordnung des Landes M-V (GewKostVO M-V)
  • bei zurückgezogenem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
  • bei abgelehntem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
  • Auszug Gewerbezentralregister in Höhe von 13,00 Euro
  • Führungszeugnis in Höhe von 13,00 Euro
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ergeht kostenfrei
  • Auszug aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichtes ergeht kostenfrei