Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen (Abhängigkeit von der Zuarbeit anderer Behörden bei der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragsstellers und des erforderlichen Mittel- und Sicherheitsnachweises)
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- Eintragung im Führungszeugnis und damit verbundene Anforderung der Strafakte
- Eintragung im Gewerbezentralregister
- Nichtzahlung öffentlicher Beiträge und Gebühren; Steuerrückstände
- begangene Ordnungswidrigkeiten
- anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren
- unvollständige Antragsunterlagen
- Handelsregisterauszüge, die den beaufrtagten Gegenstand der Erlaubnis nicht enthalten.
- unvollständiger Nachweis der erforderlichen Mittel oder Sicherheiten u. ä.
- Eintragung in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis