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Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen (Abhängigkeit von der Zuarbeit anderer Behörden bei der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragsstellers und des erforderlichen Mittel- und Sicherheitsnachweises)

Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:

  • Eintragung im Führungszeugnis und damit verbundene Anforderung der Strafakte
  • Eintragung im Gewerbezentralregister
  • Nichtzahlung öffentlicher Beiträge und Gebühren; Steuerrückstände
  • begangene Ordnungswidrigkeiten
  • anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren
  • unvollständige Antragsunterlagen
  • Handelsregisterauszüge, die den beaufrtagten Gegenstand der Erlaubnis nicht enthalten.
  • unvollständiger Nachweis der erforderlichen Mittel oder Sicherheiten u. ä.
  • Eintragung in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis