Die Ausübung o. g. Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Fortsetzung des unerlaubten Betriebes kann durch die zuständige Behörde verhindert werden.
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Die Ausübung o. g. Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Fortsetzung des unerlaubten Betriebes kann durch die zuständige Behörde verhindert werden.