Sprungziele
Inhalt
  • Wechsel der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
  • Pflicht des Halters über Abschluss und Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
  • Nachweis bei der Kfz-Zulassung nur mit Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV
  • Bei Wechsel zu einer anderen Versicherung wird vom neuen Versicherer eine Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg übermittelt. Verantwortlich für den Nachweis bei der Zulassungsbehörde ist jedoch der Fahrzeughalter.