- Wechsel der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
- Pflicht des Halters über Abschluss und Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
- Nachweis bei der Kfz-Zulassung nur mit Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV
- Bei Wechsel zu einer anderen Versicherung wird vom neuen Versicherer eine Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg übermittelt. Verantwortlich für den Nachweis bei der Zulassungsbehörde ist jedoch der Fahrzeughalter.