Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 9 S. 1 GastG wird eine Gebühr von 51,00 - 632,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung erhoben.
• Entstehen der Gebührenschuld mit Eingang des Antrages bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
• zu zahlen: mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung, Tarifstelle 206 der Kostenverordnung des Landes M-V (GewKostVO M-V)
• bei zurückgezogenem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
• bei abgelehntem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
• Auszug Gewerbezentralregister in Höhe von 13,00 Euro
• Führungszeugnis in Höhe von 13,00 Euro
• Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ergeht kostenfrei
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