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Vereinshilfe kann ab sofort beantragt werden

Zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie kann Vereinen und Verbänden mit Sitz und Wirkungsbereich in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg aus den Bereichen soziale Einrichtungen, Kultur und Sport unabhängig einer Förderung aus dem Haushalt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, im Haushaltsjahr 2021 eine einmalige Hilfe bis zu 1.000 Euro bewilligt werden.

Die Stadtvertreter haben beschlossen, dass insgesamt 150.000 Euro von der Stadt in Anspruch genommen werden können. Das Geld kann unter anderem für die Beseitigung von Liquiditätsengpässen wie bei Mieten und Betriebskosten, für Werbekampagnen oder sogenannte Mitgliedsstartgelder dienen. Damit sollen Mitgliederrückgänge, die es seit Beginn der Corona-Krise gibt, ausgeglichen werden.

Die Vier-Tore-Stadt hat für diese Hilfen einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Sofern dieser vom Land genehmigt ist, können die Gelder ausgezahlt werden. Anträge sind bis zum 30. September an die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu richten.

Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona Pandemie

Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona Pandemie

10.06.2021