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Nachtragshaushalt ist genehmigt

Beschlüsse zu Corona-Hilfen werden nun zeitnah umgesetzt

Der Nachtragshaushalt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist genehmigt. „Am Freitag erreichten uns aus Schwerin die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen dazu. Das sind gute Nachrichten, so dass wir die Beschlüsse der Stadtvertretung zu den Corona-Hilfen zeitnah umsetzen können“, betonte Oberbürgermeister Silvio Witt.

Zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie kann Vereinen und Verbänden mit Sitz und Wirkungsbereich in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg aus den Bereichen soziale Einrichtungen, Kultur und Sport unabhängig einer Förderung aus dem Haushalt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, im Haushaltsjahr 2021 eine einmalige Hilfe bis zu 1.000 Euro bewilligt werden.

Die Stadtvertreter haben beschlossen, dass insgesamt 150.000 Euro von der Stadt in Anspruch genommen werden können. Das Geld kann unter anderem für die Beseitigung von Liquiditätsengpässen wie bei Mieten und Betriebskosten, für Werbekampagnen oder sogenannte Mitgliedsstartgelder dienen. Damit sollen Mitgliederrückgänge, die es seit Beginn der Corona-Krise gibt, ausgeglichen werden.

Anträge sind noch bis zum 30. September an die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu richten. Es wird darum gebeten, dass unten zur Verfügung gestellte Formular für die Antragstellung zu nutzen.

Die Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt hatte zudem einen „Fiktiven Unternehmerlohn“ für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmer*innen beschlossen. Das Budget für die Maßnahme beträgt insgesamt 250.000 Euro. Die eingegangenen Anträge dazu werden jetzt abschließend bearbeitet, um die Hilfen zeitnah auszahlen zu können.

Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona Pandemie

Förderung von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona Pandemie

14.06.2021