- Anordnung zur Kennzeichnung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Verkehrsregelung)
Allgemeine Informationen:
- Personen (Bauunternehmer), die eine Baustelle/Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum betreiben wollen, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung, wie die Arbeitsstelle zu sichern ist bzw. der Verkehr zu leiten und führen ist (z. B. Betrieben von Lichtsignalanlagen, Ausweisung von Umleitungen).