- Verlegung von Leitungen bzw. Kabeln
Allgemeine Informationen:
- Die Verlegung von Leitungen und Kabeln der Versorgungsträger in den öffentlichen Straßenraum muss durch die Stadt, hier Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, genehmigt werden. Durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, werden die anderen Fachämter beteiligt.
- Es wird eine Genehmigung mit den Auflagen aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
- Mit den einzelnen Versorgungsträgern wie Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom usw. gibt es Konzessions- und Gestattungsverträge, bzw. gelten das Telekommunikationsgesetz, in dem weitestgehend Regelungen getroffen sind.