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  • Verlegung von Leitungen bzw. Kabeln

Allgemeine Informationen:

  • Die Verlegung von Leitungen und Kabeln der Versorgungsträger in den öffentlichen Straßenraum muss durch die Stadt, hier Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, genehmigt werden. Durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, werden die anderen Fachämter beteiligt.
  • Es wird eine Genehmigung mit den Auflagen aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
  • Mit den einzelnen Versorgungsträgern wie Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom usw. gibt es Konzessions- und Gestattungsverträge, bzw. gelten das Telekommunikationsgesetz, in dem weitestgehend Regelungen getroffen sind.