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Ihre Bewerbung wurde der Wahlbehörde zugestellt, die Berufung für die Wahlvorstände wird Ihnen bis zum 17. April 2025 zugestellt.

Weitere Informationen über Ihren Einsatz erhalten Sie schriftlich mit der Berufung als Wahlhelferin oder als Wahlhelfer. Die Berufung der Wahlvorstände muss bis zum 15. Tag vor dem Wahltag erfolgen.