- Beratung der Antragsteller
- Antragsentgegennahme für Baustandorte Stadt Neubrandenburg
- Antragsvorprüfung
- Info zu Bauparzellen
Allgemeine Informationen:
Hilfe zur Modernisierung/Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (innerstädtischen Altbauquartieren) und zum Rückbau von Wohnungen:
- Die Wohnungsraumförderungsmittel werden durch das Land M-V gewährt.
- Das Landesförderinstitut ist die Bewilligungs- und Auszahlungsstelle.
- Zur Zeit ist das Landesprogramm Wohnraumförderung 2013 gültig.