Allgemeine Informationen
Junge Leute dürfen in Deutschland ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn sie die Fahrprüfungen in Theorie und Praxis bestanden haben und mindestens eine namentlich benannte Person sie begleitet. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre", die man nach einer Fahrschulausbildung und erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfungen zunächst anstelle des europäischen Kartenführerscheins erhält. Den europäischen Kartenführerschein bekommt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ wird einfach durch den „richtigen“ Führerschein ersetzt. Die Auflage, von der in der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ benannten Person beim Führen des Kraftfahrzeugs begleitet zu werden, entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat und bis drei Monate nach seinem 18. Geburtstag die Prüfungsbescheinigung oder seinen Kartenführerschein mitführt. Mit der theoretischen Ausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Wer als Begleiter mitfahren möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens seit fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise 3) oder eine entsprechende EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen. Darüber hinaus darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Nach der Begleitphase von einem Jahr erhält der Fahranfänger mit Vollendung des 18. Lebensjahres seinen Führerschein. Vorher fährt er mit einer auf seinen Namen ausgestellten Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre, auf der auch die Begleitpersonen vermerkt sind. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme des Jugendlichen am "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" ist, neben dem Einverständnis des Begleiters, erforderlich.