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Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie beim normalen Führerschein.

Die Fahrerlaubnis wird für die Klasse B erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • ihren oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • Erste Hilfe bei der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr leisten kann,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt

Zusätzlich muss ein Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre gestellt werden und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.