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Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt. Daher müssen seit diesem Tag alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten in der Regel einen Kinderreisepass. Ein Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Kinderreisepässe werden ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Der Kinderreisepass ist ein Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Vor dem 1. November 2007 wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 1. November 2007 bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer gültig.