Was passiert, wenn der PoC-Antigen-Schnelltest positiv ausfällt?
- Sie müssen sich nach Vorliegen des positiven Schnelltestergebnisses in die häusliche Absonderung begeben. Die Absonderung darf nur unterbrochen werden für die Dauer, die zur Durchführung der Bestätigungsuntersuchung erforderlich ist.
- Es ist unverzüglich eine Bestätigungsuntersuchung (PCR o. ä. Nukleinsäurenachweis) erforderlich. Diese kann bei einem niedergelassenen Arzt oder Kinderarzt oder in einem PCR-Abstrichzentrum erfolgen. Hierfür melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem behandelnden Arzt an. Sie können auch direkt einen Termin mit einem PCR-Abstrichzentrum vereinbaren (siehe Liste Abstrichzentren im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte“). Eine Meldung des positiven Schnelltestergebnisses erfolgt durch die Teststelle.
- Sie sind verpflichtet, mindestens bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Bestätigungstests in häuslicher Absonderung zu verbleiben. Die Einhaltung von Absonderungsmaßnahmen ist notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen!
Was passiert, wenn der Bestätigungstest (z.B. PCR) positiv ausfällt?
- Es ist eine häusliche Isolierung erforderlich. Zudem müssen Sie Ihre engen Kontaktpersonen über ihr positives PCR-Testergebnis informieren.
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