Sprungziele
Inhalt
  • Fahrzeug muss den Zulassungsbehörden bekannt sein 
  • Konkrete Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein 
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) muss bestehen

Hinweise und Empfangsberechtigung für Kurzzeitkennzeichen für Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.


Fahrten ohne HU ab 01.04.2015

  • nur noch bis zu Prüfstelle im Zulassungsbezirks des Fahrzeugs und Rückfahrt 
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück
  • Gilt nicht, wenn Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde

Quelle: BMVI