- Fahrzeug muss den Zulassungsbehörden bekannt sein
- Konkrete Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) muss bestehen
Hinweise und Empfangsberechtigung für Kurzzeitkennzeichen für Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Fahrten ohne HU ab 01.04.2015
- nur noch bis zu Prüfstelle im Zulassungsbezirks des Fahrzeugs und Rückfahrt
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück
- Gilt nicht, wenn Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde
Quelle: BMVI