- das Fahrzeug darf nicht zugelassen sein
- das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ oder besitzt eine Einzelgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (auch in Kopie)
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personaldokument mit gültiger Anschrift
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) evtl. auch Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eventuell Vollmacht bei Beantragung durch Dritte
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