Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
- bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.