Sprungziele
Inhalt
  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch z. B.
    • Eintragung im Führungszeugnis und damit verbundene Anforderung der Strafakte,
    • Eintragung im Gewerbezentralregister,
    • Eintragung in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 882 b Zivilprozessordnung), Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
    • Nichtzahlung öffentlicher Beiträge und Gebühren
    • Steuerrückstände
    • begangene Ordnungswidrigkeiten
    • anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren u. ä.
    • unvollständige Antragsunterlagen
    • Handelsregisterauszüge, die den beantragten Gegenstand der Erlaubnis nicht enthalten