Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c GewO wird eine Gebühr von 206,00 - 770,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung erhoben.
- Entstehen der Gebührenschuld mit Eingang des Antrages bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
- zu zahlen: mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung, Tarifstelle 112 der Kostenverordnung des Landes M-V (GewKostVO M-V)
- bei zurückgezogenem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
- bei abgelehntem Antrag: gemäß § 15 des Verwaltungskostengesetzes M-V (VwKostG M-V) i. V. m. GewKostVO M-V
- Auszug Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichtes