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Oberverwaltungsgericht bestätigt Neubrandenburger Stadtverordnung

Mit Beschluss vom 5. August 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 26. April 2021 im einstweiligen Rechtsschutz vollumfänglich bestätigt. Damit wurde ein Antrag abgewiesen, welcher die Rechtmäßigkeit der Stadtverordnung in Zweifel zog. Durch die Stadtverordnung soll nächtlichen Ruhestörungen infolge des Abspielens elektronisch verstärkter Musik, Sachbeschädigungen, „Vermüllungen öffentlicher Flächen“, „Wildpinkeln“ und Belästigungen im Stadtgebiet begegnet werden.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht stellten nun fest, dass die bundesrechtliche (konkurrierende) Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht durch die Stadtverordnung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg nicht berührt wird und dass die in der Stadtverordnung getroffenen Regelungen rechtlich unbedenklich und angemessen sind. Die Stadtverordnung soll dazu beitragen, dass Sicherheit und Ordnung in Neubrandenburg gewährleistet werden, ohne dabei unverhältnismäßig einzugreifen. Dies hat das Gericht bestätigt und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Vier-Tore-Stadt nach Ordnung, Ruhe und Sauberkeit Rechnung getragen.

Eine Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Gericht hat jedoch bereits angedeutet, dass die Stadt auch in der Hauptsache gute Erfolgsaussichten hat.

08.08.2022