Schulanfänger 2023
Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig.
Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 26.09. bis 14.10.2022 im Rathaus am Standort Lindenstraße 63, in der Abteilung Einwohnerdienste, Sachgebiet Bürgerbüro, statt.
Zur Steuerung des Bürger- und zugleich Schulanmeldeaufkommens erfolgt die Schulanmeldung im Sachgebiet Bürgerbüro nach Wohngebieten. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die Zuordnung der Wohngebiete zu den jeweiligen Anmeldewochen entnehmen:
Anmeldewoche |
Anmeldeberechtigte Wohngebiete |
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26.09. bis 30.09.2022 | Stadtgebiet West, Innenstadt, Katharinenviertel und Industrieviertel |
04.10. bis 07.10.2022 | Lindenbergviertel, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel |
10.10. bis 14.10.2022 | Stadtgebiet Süd und Stadtgebiet Ost |
Um sicherzustellen, dass Sie der gesetzlichen Pflicht der Schulanmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes nachkommen können, wird der gewöhnlich sprechzeitfreie Mittwoch geöffnet, an welchem ausschließlich Schulanmeldungen entgegengenommen werden.
Bitte machen Sie von diesem besonderen Angebot Gebrauch und nutzen den Mittwoch Ihrer entsprechenden Anmeldewoche, um die Schulanmeldung Ihres Kindes vorzunehmen.
Das Bürgerbüro ist für diesen Zweck mittwochs von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Einen Termin vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch unter nachfolgenden Rufnummern:
0395 555 2591
0395 555 2214
0395 555 2494.
Die Möglichkeit der Schulanmeldung an den regulären Sprechtagen Ihrer jeweiligen Anmeldewoche besteht weiter. Die Optionen zur Terminvereinbarung an diesen Tagen sind der Homepage www.neubrandenburg.de zu entnehmen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass an den regulären Sprechtagen nur begrenzt Termine zur Verfügung stehen. Daher wird den Anmeldepflichtigen empfohlen, für die Schulanmeldung grundsätzlich den Mittwoch zu wählen.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Bei der Schulanmeldung sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.
Die vorzeitige Einschulung eines Kindes oder Rückstellung vom Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024 ist gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SchulG M-V ebenfalls zu den o. a. Zeiten durch die Personensorgeberechtigten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen.
Es ist zu berücksichtigen, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur auf der Grundlage nachgewiesener medizinischer Indikationen erfolgen.
Für Kinder, deren Einschulung in 2022 um ein Jahr zurückgestellt wurde, ist die Anmeldung durch den/die Personensorgeberechtigte/n im Sachgebiet Bürgerbüro zu aktualisieren.
Die Pflicht des Personensorgeberechtigten zur Wahrnehmung des o. a. Termins besteht auch dann, wenn ihr Kind bereits an einer Privatschule angemeldet wurde oder noch angemeldet werden soll.
Es wird darauf verwiesen, dass die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung keinerlei Einfluss auf die Einschulung in eine bestimmte Schule hat.