- Personenenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) deutsche Staatsangehörige betreffend, die im Ausland eingetreten sind, können in dem für Ihrem Wohnsitz zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. D. h. die deutsche Behörde (Standesamt) prüft die ausländischen Dokumente unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Sie erhalten dann nach der Beurkundung deutsche Urkunden für den Rechtsverkehr.
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