- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- ausländische Urkunde über den eingetretenen Personenstandsfall mit Übersetzung durch einen vor deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzers
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung
- ggf. Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
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