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Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Schaffung des Amts für einen 2. Beigeordneten für den Oberbürgermeister

Die Fraktion DIE LINKE brachte am Freitag, 17. Februar, einen Änderungsantrag zur Hauptsatzung ein. In dem Antrag geht es um die Wahl eines 2. Beigeordneten für den Oberbürgermeister.

Indes wurde der Haushalt 2023 bereits in der Sitzung der Stadtvertretung am 2. Februar beschlossen, die zusätzlichen Kosten für die Stelle eines 2. Beigeordneten und die dazu gehörigen Sachkosten sind nicht eingeplant.

“Die Fraktion provoziert wissentlich einen Nachtragshaushalt mit zusätzlichen Kosten in erheblicher Höhe“, so Silvio Witt, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg. „Zudem ist dieser Antrag inhaltlich unzureichend und darf somit formal nicht zur Abstimmung gelangen.“

Die Fraktion reichte einen Antrag ein, der keinen Vorschlag zur Finanzierung enthält. Dies muss aber laut Gesetz gegeben sein, um Stadtvertreter in die finanziellen Folgen ihrer Beschlüsse einzubinden. Zudem sind weitere, sich zwingend daraus ergebene Änderungen für die Hauptsatzung nicht dargestellt. Zur Begründung dieses Antrags wurde ausgeführt, dass diese mündlich erfolgen soll.

Silvio Witt: „Die Etablierung eines 2. Beigeordneten ist möglich. Nach den Vorgängen der letzten Monate sind jedoch Art und Weise des Einbringens und der Inhalt dieses Änderungsantrags verstörend. Dies stellt nicht die vereinbarte Rückkehr zur Sachpolitik dar.“

20.02.2023