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Einführung von Carsharing-Angeboten im öffentlichen Straßenraum der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern (Carsharingförderungsgesetz - CsgG M-V) im letzten Jahr beabsichtigt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg interessierten Carsharinganbietern öffentliche Parkplätze für stationsbasiertes Carsharing im Rahmen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis voraussichtlich ab 01.06.2023 zur Verfügung zu stellen.

23.03.2023