Haushalt 2023
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Am 27.04.2023 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV/Sanierungsmaßnahme Nordstadt – Die Soziale Stadt) für das Haushaltsjahr 2023 durch die Stadtvertretung beschlossen.
Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 wurde am 16.05.2023 wie folgt erteilt:
- Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird vollständig für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 3.491.600,00 EUR genehmigt.
- Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 800.000,00 EUR genehmigt.
- Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert.
Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 25.05.2023 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.
Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt
Band 2
Stellenplan
Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne
Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen