- Voraussetzung für den gewerblichen Samstagsverkauf bis 24:00 Uhr ist das Vorliegen eines besonderen Anlasses.
- Besondere Anlässe können sein:
- Märkte
- Messen
- ähnliche Veranstaltungen (Ähnliche Veranstaltungen sind Sport- und Kulturveranstaltungen, Gartenschauen sowie Veranstaltungen mit traditioneller, überörtlicher Bedeutung, wie z. B. Ausstellungen, Volks- und Heimatfeste, Tagungen und Kongresse, die seit Jahren bestehen, auf historischen Begebenheiten beruhen und aufgrund der erheblich regionalen Ausstrahlung und Qualifizierung der Veranstaltung einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen.
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