- Antrag (Formular wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- EU-Kartenführerschein (Wenn dieser noch nicht in Ihrem Besitz ist, können Sie den Umtausch Ihres jetzigen Führerscheins in den EU-Führerschein beantragen.) oder
- Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- eventuell ein weiteres biometrisches Lichtbild, wenn gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein beantragt wird
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