Sprungziele
Inhalt
  • Antrag (Formular wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Kartenführerschein (Wenn dieser noch nicht in Ihrem Besitz ist, können Sie den Umtausch Ihres jetzigen Führerscheins in den EU-Führerschein beantragen.) oder
  • Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • eventuell ein weiteres biometrisches Lichtbild, wenn gleichzeitig der Umtausch in den EU-Kartenführerschein beantragt wird