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Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erhält Auszeichnung als staatlich anerkannter Tourismusort

In Bad Doberan wurde am heutigen Freitag, den 26. Mai, fünf Städten und Gemeinden die Anerkennung zum Tourismusort in Mecklenburg-Vorpommern verliehen. Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, überreichte die Urkunden an die (Ober-)Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von Bad Doberan, Crivitz, Neubrandenburg, Pasewalk und Zierow. Oberbürgermeister Silvio Witt vertrat die Vier-Tore-Stadt bei der feierlichen Übergabe.

„Die Auszeichnung als staatlich anerkannter Tourismusort ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Wahrnehmung Neubrandenburgs als Herz der Urlaubsregion Mecklenburger Seenplatte und wertvolles Ausflugsziel weiter zu fördern“, sagte Witt. „Dafür werden wir den Ausbau der touristischen Infrastruktur, Mobilität und Aufenthaltsqualität nachhaltig vorantreiben.“

Welche Vorhaben sind geplant?

Zusammen mit den Tourismusverbänden des Landes und der Seenplatte wird die Gesamtstrategie fortlaufend weiterentwickelt. Sie soll die touristischen Potenziale der Vier-Tore-Stadt und der Mecklenburger Seenplatte verbinden und ausschöpfen. Das derzeit in Entwicklung befindliche Tourismuskonzept für die Tollensesee-Region wird ein weiterer Baustein dieser touristischen Gesamtstrategie sein.

Ein zentrales Anliegen der Vier-Tore-Stadt ist es, das Bewusstsein in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und darüber hinaus für Neubrandenburg als touristisch wertvolles Ausflugsziel zu fördern und kontinuierlich zu steigern. Neubrandenburg beteiligt sich seit Jahren am Projekt „Müritz rundum“. Darauf aufbauend soll im Rahmen des Modellprojekts „Seenplatte rundum“ der weitere Ausbau der Mobilität vorangetrieben werden. Auch die Einführung einer digitalen Gästekarte ist in Vorbereitung.

Hintergrund

Mit Bescheid vom 28. Februar 2023 des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg berechtigt, die Bezeichnung „staatlich anerkannter Tourismusort“ zu führen. Folgende grundlegende Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein:

  • bedeutende kulturelle Einrichtungen,
  • internationale Veranstaltungen,
  • Grünflächen,
  • Rad- und Wanderwege,
  • wichtige Dienstleistungsangebote,
  • vielfältige gastronomische Angebote
  • benachbarte Kur- und Erholungsorte
26.05.2023