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Beginn der Schulpflicht

Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren wurden, müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur Schule gehen.

Vorzeitige Einschulung:
Kinder, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.06.2021 geboren wurden, können vorzeitig eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag stellen und das Kind körperlich, geistig und verhaltensmäßig bereit ist.

Zurückstellung:
Eltern haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf Antrag um ein Jahr zu verschieben, wenn gesundheitliche Gründe dafür sprechen.