FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Schulanmeldung in Neubrandenburg
Wann beginnt die Schulpflicht in Neubrandenburg?
Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 geboren wurden, sind schulpflichtig für das Schuljahr 2024/2025 (Regeleinschulung).
Gibt es Ausnahmen für eine vorzeitige Einschulung?
Ja, Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und 30.06.2020 geboren wurden, können vorzeitig eingeschult werden, wenn ein Antrag gestellt wird und das Kind körperlich, geistig und verhaltensmäßig ausreichend entwickelt ist.
Können Sorgeberechtigte die Einschulung um ein Jahr zurückstellen lassen?
Ja, eine Rückstellung um ein Jahr ist möglich, wenn ein Antrag gestellt wird und ein erfolgreicher Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht zu erwarten ist.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Schulanmeldung?
Die Anmeldung erfolgt kontaktlos über die Internetseite www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Bildung/Schulen/Einschulung und muss vor dem 31. Oktober 2024 erfolgen.
Was ist zu tun, wenn das Kind an einer Privatschule angemeldet werden soll?
Neben der Anmeldung bei der Stadt Neubrandenburg muss auch direkt Kontakt zur Privatschule aufgenommen werden.
Darf das Kind an einer örtlich nicht zuständigen Schule angemeldet werden?
Nur, wenn die schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Gemeinde vorliegt, in welcher Sorgeberechtigte und Einschüler ihren Wohnsitz haben.
Was passiert bei Überschreitung der Aufnahmekapazität einer Schule?
Wenn die Wunschschule keine Plätze mehr hat, wird die Zweitwunschschule in Betracht gezogen. Falls auch dort keine Kapazität besteht, entscheidet das Staatliche Schulamt Neubrandenburg über die Zuweisung an eine andere Schule.
Wann findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt dient der Feststellung möglicher Hindernisse für einen erfolgreichen Schulbesuch und erfolgt vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung.
Wie wird ein Bedarf an Hortbetreuung angemeldet?
Die Anmeldung für die Hortbetreuung muss direkt bei einem entsprechenden Hortträger erfolgen und wird nicht mit der Schulanmeldung entgegengenommen.
Wie ist im Falle eines Umzuges oder einer Wohnsitzänderung vorzugehen?
Das Datum der Veränderung und die neue Anschrift sind unverzüglich an schulanmeldung@neubrandenburg.de unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum des einzuschulenden Kindes mitzuteilen.