Sprungziele
Inhalt

Ehrenamt stärken: Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren in Neubrandenburg soll verbessert werden

Die Stadtverwaltung Neubrandenburg bringt eine Vorlage in den politischen Beratungsprozess ein, nach der das Ehrenamt von allen Funktionsträgern in den Freiwilligen Feuerwehren künftig finanziell besser entschädigt werden soll.

„Auch wenn in der Vier-Tore-Stadt viele Brandschutz- und Verwaltungstätigkeiten durch die Berufsfeuerwehr wahrgenommen werden, übernehmen die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren sehr viele Aufgaben mit einem erheblichen zeitlichen Umfang“, sagte Oberbürgermeister Silvio Witt. „Die Verbesserung der Aufwandsentschädigungen ist eine Würdigung der wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit in allen Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren und soll nicht zuletzt die Wertschätzung seitens der Stadtgesellschaft zum Ausdruck bringen.“

Im nächsten Schritt wird die Neufassung der „Richtlinie über die Aufwandsentschädigung und Zuwendungen für Jubiläen, Auszeichnungen und sonstige Zuwendungen für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg“ in den entsprechenden Ausschüssen beraten. Ihre Befürwortung vorausgesetzt, soll die Vorlage in die Sitzung der Stadtvertretung am 2. November 2023 eingebracht werden und würde mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die jährlichen Mehrkosten für den städtischen Haushalt würden sich auf rund 8.000 Euro belaufen.

Rechtlicher Hintergrund
Ermöglicht wird die Anpassung der Richtlinie auf Grundlage des „Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern“ (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21.12.2015 in Verbindung mit der „Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern“ (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013.

31.08.2023