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Haushalt 2024

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2024 wurde am 18.03.2024 wie folgt erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 15.029.700,00 EUR genehmigt. Eine spätere Genehmigung der zunächst nicht genehmigten Kredite wurde unter der Erfüllung von entsprechenden Bedingungen in Aussicht gestellt.

  • Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 400.000,00 EUR genehmigt.

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 05.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 26.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1 Teil 1 | Teil 2 | Teil 3
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

29.02.2024