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4. Wer darf wählen?

In MV sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger/innen, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und einen Wahlschein erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch beim Wahlalter existieren keine Unterschiede mehr. Gewählt werden kann ab 16.

Infos für junge Wählerinnen und Wähler gibt‘s auf Instagram – @ue16_mv – und auf www.mit16waehlen.de.