5. Wie werde ich benachrichtigt?
Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht.