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7. Wie viele Kreuze darf ich machen?

Bei der Wahl der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage haben alle Wahlberechtigten drei Stimmen. Diese können einem Bewerber bzw. einer Bewerberin gegeben oder auf mehrere Namen verteilt werden. Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeister/innen ist das anders: Hier haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keiner Person, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.